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  • Sicher vorfertigen

    Interessengemeinschaft Arbeitssicherheit Holzfertigteilbau (IGAH)

    Die Holzfertigbaubranche bündelt ihr Engagement beim Thema Arbeitssicherheit in der neuen Interessengemeinschaft Arbeitssicherheit Holzfertigteilbau (IGAH).

    Werden Sie Mitglied der IGAH

    kontakt@igah.info

    Gemeinsam sind wir stark

Ziele und Aufgaben der IGAH

Zweck der IGAH sind die Zusammenarbeit für gerechte Beitragsbedingungen der Berufsgenossenschaften an die Unternehmen sowie die gemeinsame Unfallpräventionsarbeit der Mitglieder für noch niedrigere Unfallzahlen.

Leistunggerechte Konditionen

Leistungsgerechte Konditionen in den Veranlagungen der BG Gefahrtarife zu erreichen und nachhaltig zu sichern

Senkung der Unfallzahlen

Mittel- und langfristig Senkung der Unfallzahlen und -kosten durch verstärkte Präventionsarbeit

Begleitung bei Verfahren

Aktive Begleitung und professionelle Koordinierung anstehender Widerspruchs- und Klageverfahren der Unternehmen

Interessenvertretung

Interessenvertretung der Holzfertigteilbauer gegenüber DGUV, BG und Politik

Adressdatenbank

Aufbau und Pflege einer Adressdatenbank der Holzfertigteilbauer inkl. zielführender statistischer Auswertungen

Projekte zur Arbeitssicherheit

Initiieren und Durchführen von Projekten zur Arbeitssicherheit

Akquise von Fördermitteln

Unterstützung bei der Akquise von Fördermitteln für Präventionsmaßnahmen

Rechtsberatung

Rechtsberatung zu Grundsatzfragen (über externe Rechtsberater)

Gemeinsam sind wir stark

Mit Gründung der IGAH setzt sich die Branche geschlossen gegen ungerechtfertigt hohe Beiträge an die Berufsgenossenschaft Bau (BG BAU) zur Wehr. Denn gemäß des neuen 4. Gefahrtarifs stuft die BG BAU die Fertigbau-Unternehmen seit diesem Jahr in der gleichen Tarifstelle ein wie Zimmereibetriebe – trotz deutlich besserer Unfallstatistik und niedrigerem Unfallrisiko durch die Vorfertigung im Werk.

Insgesamt protestieren rund 100 Fertigbau-Unternehmen seit Monaten auf Initiative von BDF und DHV gemeinsam gegen die neuen bürokratischen Auflagen des 4. Gefahrtarifs, der dem Veranlagungsbescheid der BG BAU vom 3. November 2023 zugrunde liegt. Hiernach werden gewerbliche Mitarbeitende von Fertigteilbaufirmen in die Tarifstelle 110 „Zimmererarbeiten“ eingruppiert. Dort werden ab Januar 2024 unter anderem Unternehmen zusammengefasst, die Zimmererarbeiten einschließlich der Herstellung und Montage von Bauwerken, Fertigteilen oder Konstruktionselementen aus Holz ausführen. Aus Sicht der Holzfertigteilbau
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