Bei der Auswahl und Benutzung eines Lastaufnahmemittels (LAM) sind die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung, Anhang 1 Nummer 2 „Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten“ und hier insbesondere Nummer 2.5 Buchstabe c und g zu berücksichtigen. Demnach ...
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